Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Miet- /Geschäftsbedingungen der BSS-Group Service GmbH

- nachfolgend BSS genannt!

1.    Geltung

Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von BSS abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie sind für den Vertragsabschluß nicht verpflichtend.
 

2.    Angebot und Leistungen der Firma BSS

Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von BSS verbindlich. Soweit Mitarbeiter von BSS mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über das Schriftliche hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von BSS, Vertragsabschlüsse kommen ausdrücklich zu unseren Bedingungen zustande. Anders lautende Bestimmungen des Käufers werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in schriftlicher Form von uns akzeptiert werden. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch die aufgegebenen Bedingungen in Kraft, sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Telefonische Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigung bindend.

Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft. Der erste Miet-Tag ist der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte Abbau- bzw. Rückliefertag. Sie werden wie volle Tage in Rechnung gestellt. Der Auf- und Abbau erfolgt durch Techniker der Firma BSS. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt. Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z. B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.
 

3.    Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung

Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einbringung der Leistung und der Erklärung, daß er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit BSS eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzlichen Nachfrist bleibt unberührt.
 

4.    Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzl.Höhe. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechtsdatum so zu erfolgen, daß BSS der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Zahlungen für Renovierungen sind ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen zu zahlen. Von den Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab' Fälligkeit gem. §§ 352,353 HGB erhoben. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Rechnungen im Rückstand befindet. Die Aufrechnung mit etwaigen von BSS bestritten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 

5.    Vorauszahlung

Wir sind berechtigt, für den Wert unserer Arbeit bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung zu verlangen.

6.    Mängelrüge, Gewährleistungen, Garantien und Pflichten des Auftraggebers

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Im Fall von Mängeln an den von uns durchgeführten Arbeiten, beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung; im Falle des Fehlschlages der Nachbesserung, beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf angemessene Minderung der Vergütung. Offensichtliche Mängel sind spätestens nach 8 Tagen schriftlich durch den Empfänger bei uns anzuzeigen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung unserer Vorschriften entstehen, insbesondere bei Möbeln und Holzdecken, welche durch uns abgedeckt bzw. eingeschweißt werden. Durch die Aufstellung von Thermohygrografen können die Raumverhältnisse abgelesen werden und bei Bedarf (wenn unter 40 % relative Feuchtigkeit) muß der Auftraggeber für die Belüftung sorgen. Bei Estrichsanierungen übernehmen wir nur die Garantie, daß die Trittschalldämmung ausgetrocknet ist und der Dämmwert sich nicht verändert. Die Rückversetzung wird garantiert. Sichtbare bzw. unsichtbare Risse im Estrich, oder fehlende oder ungenügende Dehnfugen verursachen manchmal Verbreiterungen der Risse. Diese werden von uns nicht saniert und wir haften nicht für die Folgeschäden. Sollte auf Wunsch eines Kunden durch die

Kellerdecke von unten gebohrt werden (wegen Nichtbeschädigung des Bodenbelages bzw. Lärmbelästigung der Anlagen), so wird für ein eventuelles Anbohren einer Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen.

Nach dem Aufstellen der Anlagen haftet der Auftraggeber für alle Maschinen und Zubehörteile. Bei Diebstahl oder Zerstörung auch teilweise wird der Schaden dem Auftraggeber berechnet.

Bei Kondensationstrocknungen verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. Versicherungsnehmer oder Mieter, täglich die Auffangbehälter zu entleeren. Bei Stromausfall schalten sich nicht alle Geräte selbständig ein; sollten dadurch längere Trocknungszeiten entstehen, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn von uns mit Folien abgedeckte Fenster, Räume, Wandaussparungen und Gänge verschlossen werden und während der Trocknungsphase wieder entfernt oder beschädigt werden. Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirkung von außen irgendwelcher Art aus irgendeiner Ursache haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten. Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluß über § 831 BGB ist nicht möglich. Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen. Die Stromzufuhr an das Gerät hat der Auftraggeber zur Verfügung zustellen. Werden feuer-, baupolizeiliche- und VDE- Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich daraus ergebene Nachteile und Schäden entbunden. Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Betriebsstörungen hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung. Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist der Firma BSS sofort telefonisch Mitteilung zu machen. Wird die Wartung von der Firma BSS übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen. Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, so ist er für schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich.

Auf unsere Trocknungsmaßnahmen geben wir 5 Jahre Garantie.
 

7.   Haftung

Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des Bestellers, die dessen Eigentum sind, oder Dritten gehören und die der Besteller oder ein von ihm beauftragter Dritter dem Lleferer übergeben hat, außer dem Lieferer fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Dies gilt auch für die Haftung für Feuer-, Blitz- und Explosionsgefahr, Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens. Es ist Sache des Bestellers, auf seine Kosten Versicherungsschutz gegen derartige Gefahren sich zu verschaffen. Weitergehend haften wir jedoch insoweit, als die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung - Deckungsname 2 Mill. DM für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 DM für Bearbeitungsschäden - eingreift.
 

8.   Renovierungen

Wird vor der Ausführung von Renovierungen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen BSS und Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. Ob eine Sanierung in eigener oder fremder Regie erfolgt, liegt im Ermessen von BSS.
 

9.    Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung von BSS richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Vereinbarungen, Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Käufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen; diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend.

Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Sanierung.
 

10.   Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der 10. ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren, sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggeber berechtigen zu Rücktritt. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten.
 

11.   Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschl. Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist (soweit der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist) Bernau bei Berlin. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.




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